Häufig gestellte Fragen zur Wohnriester
Alles, was Sie über die Eigenheimrente, das Wohnförderkonto und die staatliche Förderung wissen müssen
Die staatliche Förderung besteht aus der Wohnriester-Zulage und möglichen Steuervorteilen. Die Zulage beträgt maximal 175 Euro pro Jahr für Sie selbst plus 300 Euro pro Kind (für Kinder ab 2008 geboren). Das bedeutet: Bei zwei Kindern können Sie mit bis zu 775 Euro jährlicher Förderung rechnen, wenn Sie selbst 2.100 Euro pro Jahr einzahlen. Die Steuerersparnis kommt obendrauf – je nach Einkommen und Steuersatz können das weitere 500–2.000 Euro pro Jahr sein.
Das Wohnförderkonto (Eigenheimrentenkonto) ist ein Notional-Konto, auf dem alle Ihre Wohnriester-Beiträge und Zulagen gutgeschrieben werden – ohne dass Sie dafür Steuern zahlen. Die Gutschriften werden fiktiv mit 2 % pro Jahr verzinst (das ist die „Notionalbesteuerung”). Das Besondere: Sie zahlen Einkommensteuer erst später – nämlich wenn Sie das Geld beim Hauskauf oder zur Darlehensrückzahlung entnehmen. Das heißt, Ihr Vermögen wächst schneller, weil Steuern erst später fällig werden.
Ja, genau dafür ist die Wohnriester gemacht! Das Wohnriester-Darlehen funktioniert so: Sie nutzen das Guthaben auf Ihrem Wohnförderkonto (plus ggf. einen zusätzlichen Bankkredit) zum Kauf oder Bau eines Hauses. Der Clou ist, dass Sie die Darlehensrückzahlung flexibel gestalten können – Sie zahlen tilgen, wann es für Sie passt. Viele Menschen setzen Wohnriester ein, um die Eigenkapitalquote zu erhöhen und damit bessere Konditionen bei ihrer Hausbank zu bekommen.
Das hängt von Ihrem Ziel ab. Wohnriester ist ideal, wenn Sie in den nächsten 10–20 Jahren Wohneigentum kaufen oder bauen möchten – hier nutzen Sie die staatliche Förderung direkt für Ihren Traum vom Eigenheim. Die klassische Riester-Rente zahlt ab 62 Jahren eine monatliche Rente aus und eignet sich mehr für die reine Altersversorgung. Ein großer Unterschied: Bei Wohnriester entfällt die Rentenbesteuerung später – Sie zahlen die Steuern beim Kauf, nicht in der Rente. Bei der klassischen Riester zahlen Sie die aufgelaufenen Steuern während der gesamten Rentenlaufzeit.
Das ist wichtig zu wissen: Der Verkauf der Immobilie bedeutet nicht, dass Sie das Geld behalten können. Sie müssen die Erlöse in eine neue Immobilie reinvestieren, um weiterhin von den Steuerstundungen zu profitieren. Wenn Sie das Geld stattdessen entnehmen, wird die aufgeschobene Einkommensteuer auf einmal fällig – das kann zu einer erheblichen Steuernachzahlung führen. Es gibt aber Ausnahmen: Bei Vermietung oder unter bestimmten Bedingungen können Sie eine neue Frist bekommen.
Förderungsberechtigt sind vor allem Arbeitnehmer und Selbstständige mit deutschem Wohnsitz, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte und Richter bekommen leider keine Zulage, können aber steuerliche Vergünstigungen nutzen. Wichtig: Sie müssen mindestens 2 % Ihres Vorjahresbruttolohns (ca. 2.100 Euro/Jahr für Vollverdiener) einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Es gibt auch spezielle Regelungen für Partner und Ehepaare – hier kann eine strategische Planung sinnvoll sein.
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